
In Sachsen hat das Kabinett Ende März 2026 einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz beschlossen. Die Änderungen betreffen mehrere Punkte, die in der Praxis seit Jahren diskutiert werden.
Die Sargpflicht bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist eine Ausnahme: Aus religiösen Gründen soll künftig die Bestattung im Leichentuch möglich sein. Die Regelung richtet sich vor allem an muslimische und jüdische Gemeinden, für die eine sarglose Beisetzung zur Tradition gehört. Sachsen schließt damit zu den meisten anderen Bundesländern auf, die diesen Schritt bereits gegangen sind.
Auffälliger ist eine andere Neuerung. Angehörige dürfen künftig einen Teil der Kremationsasche behalten und etwa zu Schmuck verarbeiten lassen. Und: Wer möchte, kann die Urne eines verstorbenen Haustieres mit ins eigene Grab nehmen lassen. Beides war bisher in Sachsen nicht erlaubt.
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sagte laut Pressemitteilung des Kabinetts: "Unser gesellschaftliches Zusammenleben unterliegt einem stetigen Wandel, der stets auch einen Wandel der Bestattungskultur und der Trauerprozesse mit sich bringt." Auch bei Sternenkindern gibt es eine Änderung: Die Grenze, ab der Eltern eine individuelle Bestattung veranlassen müssen, steigt von 500 auf 1.000 Gramm Geburtsgewicht.
Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt im Anhörungsverfahren. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch offen.