
Über lange Zeit hatten die Menschen in Deutschland im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, ihren Toten einen würdigen Abschied zu geben: Erdbestattung oder Feuerbestattung. Seit einigen Jahren wächst eine dritte Möglichkeit heran – leise, technisch anspruchsvoll und rechtlich umstritten.
Die Rede ist von der Wasserkremierung, in der Wissenschaft "alkalische Hydrolyse", im angelsächsischen Raum "water cremation" oder "resomation" genannt. Manche Anbieter sprechen auch von "Lavation" oder "Aquamation".
Offenlegung: Die Recherche für diesen Artikel wurde durch KI unterstützt.
Während die Technik in Teilen der USA, in Kanada, Großbritannien, Irland, Australien und Südafrika längst Alltag ist, hängt sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz im rechtlichen Wartestand.
Dieser Artikel erklärt, wie das Verfahren funktioniert, was tatsächlich für und gegen es spricht und warum es gute Gründe gibt, es als regulierte Wahlmöglichkeit auch hierzulande zuzulassen.
Was passiert bei einer Wasserkremierung?
Entgegen dem Namen wird bei der Wasserkremierung nichts verbrannt.
Der Körper wird in einem Druckbehälter aus Edelstahl in einer Lösung aus Wasser und Kali- oder Natronlauge bei etwa 150 bis 160 Grad Celsius mehrere Stunden lang hydrolysiert, also chemisch in seine Grundbausteine zerlegt. Der Behälter steht unter Druck, weil die Lauge sonst sieden würde.
Je nach Anlage und Körpergröße dauert der Vorgang zwischen drei und sechzehn Stunden. Niedertemperatur-Varianten, wie sie in einer Pilotanlage in Schwäbisch Hall gebaut wurden ("Tierkrematorium Dank & Treu" der Familie Lutz in Schwäbisch Hall), arbeiten schonender und benötigen entsprechend länger.
Am Ende des Prozesses bleiben zwei Dinge übrig: eine klare, bräunliche Flüssigkeit, die im Wesentlichen aus Aminosäuren, kurzen Peptiden, Zuckern und Mineralien besteht und die Knochen, genauer: das sterile Calciumphosphat-Gerüst. Diese Knochen werden getrocknet und zu einem weißen Pulver zermahlen, ganz ähnlich wie bei der Feuerbestattung. Die Angehörigen erhalten eine Urne. Die Flüssigkeit enthält keine DNA mehr, da diese in der Lauge vollständig zerfällt, und wird in der Regel nach Aufbereitung in das Abwassersystem eingeleitet. Metallische Implantate wie künstliche Hüftgelenke bleiben unversehrt und können, anders als nach einer Einäscherung, problemlos entnommen und recycelt werden.
Im Kern ahmt das Verfahren nach, was im Boden über Jahre natürlicherweise geschieht – nur stark beschleunigt und kontrolliert.
Die Geschichte der Wasserkremierung
Die alkalische Hydrolyse ist keine Erfindung des 21. Jahrhunderts.
Die chemische Grundlage wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt, damals zur Verarbeitung von Tierkadavern zu Dünger. In den 1990er-Jahren adaptierten US-amerikanische Forscher das Verfahren, zunächst für die hygienische Entsorgung von Versuchstierkörpern und infektiösem biologischem Material in Universitätskliniken.
Der Sprung zur Bestattung von Menschen begann 2003 in Minnesota, dem ersten US-Bundesstaat, der die Methode legalisierte. Seither hat sich die Wasserkremierung in mehr als der Hälfte aller US-Bundesstaaten, in mehreren kanadischen Provinzen sowie in Australien, Neuseeland, Südafrika und Teilen Europas etabliert. Einer der prominentesten Fürsprecher war der südafrikanische Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu, der 2021 ausdrücklich eine Wasserkremierung für sich verfügte, aus Umweltgründen.
In Europa ist das Bild uneinheitlich. Irland erlaubt das Verfahren, Großbritannien befindet sich im Übergang, die Niederlande diskutieren seit Jahren eine Zulassung. In Deutschland, Österreich und der Schweiz dagegen bleibt die Wasserkremierung für Menschen bislang verboten.
Der Stand in Deutschland: Schleswig-Holstein vorneweg
Die deutsche Debatte nahm 2023 Fahrt auf, als der Schleswig-Holsteinische Landtag sein Bestattungsgesetz öffnete und grundsätzlich die "Erprobung neuer Bestattungsformen" ermöglichte. Die Bestatter-Familie Lutz, die das Verfahren unter der Marke Lavation anbieten will, reichte Unterlagen ein. Ein Ethik-Gutachten der Universität Bonn kam 2023 zu dem Schluss, es gebe aus ethischer Sicht keine grundsätzlichen Einwände. Die niederländische Gesundheitsbehörde hatte bereits 2020 festgestellt, dass Sicherheits-, Würde- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllbar seien.
Trotzdem: Stand heute ist die Wasserkremierung für Menschen in Deutschland nicht zugelassen. Auch in Schleswig-Holstein ist das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Das baden-württembergische Sozialministerium hatte eine Zulassung frühzeitig ausgeschlossen, obwohl in Schwäbisch Hall eine technisch weit entwickelte Pilotanlage steht. Für Haustiere hingegen ist die Wasserkremierung in Deutschland seit 2024 erlaubt und wird in Schwäbisch Hall praktiziert.
In der Schweiz ist die Lage ähnlich – kein rechtlicher Rahmen, keine Zulassung, aber eine engagierte Debatte. In Österreich ist das Thema bislang kaum politisch angekommen.
Die ökologische Frage: Was die Studien wirklich sagen
Kaum ein Thema wird rund um die Wasserkremierung so offensiv beworben wie ihre angebliche ökologische Überlegenheit. Anbieter sprechen von "85 Prozent weniger Energieverbrauch" im Vergleich zur Feuerbestattung.
Solche Zahlen klingen spektakulär und sie halten einer genaueren Prüfung zumindest teilweise stand, aber eben nur teilweise.
Die meistzitierte wissenschaftliche Grundlage ist eine niederländische Ökobilanz der Forschungsorganisation TNO aus dem Jahr 2011, aktualisiert 2014. Sie verglich Erdbestattung, Feuerbestattung und alkalische Hydrolyse anhand von 18 Umweltkriterien und kam zu dem Schluss, dass die Wasserkremierung in nahezu allen Kategorien am besten abschneidet. Mit Ausnahme der Eutrophierung, also der Nährstoffbelastung von Gewässern durch die eingeleitete Flüssigkeit.
Eine Feuerbestattung verbraucht erhebliche Mengen Erdgas und setzt CO₂ frei, nach gängigen Schätzungen etwa 240 Kilogramm CO₂ pro Einäscherung, vergleichbar mit einer Autofahrt von rund 1000 Kilometern.
Hinzu kommen Quecksilberemissionen aus Zahnfüllungen, die trotz moderner Filter ein Restproblem bleiben. Die Wasserkremierung kommt ohne offene Verbrennung aus, verbraucht weniger Energie und produziert keine Rauchgase. Das ist ein klarer, technisch nachvollziehbarer Vorteil, unabhängig davon, wie man die genauen Prozentzahlen bewertet.
Dem stehen ein hoher Wasserverbrauch (ein durchgeführter Prozess benötigt mehrere hundert Liter Wasser) und die Frage der Abwasseraufbereitung gegenüber. Entscheidend für die tatsächliche Ökobilanz ist daher, mit welcher Energie die Anlage betrieben wird und wie das Abwasser entsorgt wird. Eine mit Kohlestrom betriebene Anlage mit ungeregelter Abwassereinleitung wäre ökologisch wesentlich weniger attraktiv als eine mit erneuerbarer Energie betriebene Anlage mit ordentlicher Klärung.
Die Wasserkremierung hat ein realistisches Potenzial, umweltfreundlicher zu sein als die Feuerbestattung. Ob sie es im Einzelfall tatsächlich ist, hängt von der konkreten Umsetzung ab. Wer anführt, das Verfahren sei automatisch "grüner", verspricht vielleicht zu viel. Wer behauptet, es gebe keinen Unterschied, ignoriert die vorhandene Evidenz.
Das eigentliche Argument: Wahlfreiheit
An dieser Stelle lohnt sich ein Perspektivwechsel. Die Frage, ob die Wasserkremierung zugelassen werden soll, ist nicht in erster Linie eine Umweltfrage. Sie ist eine Frage der Selbstbestimmung am Lebensende.
In einer pluralen Gesellschaft, in der Menschen unterschiedliche religiöse, weltanschauliche, ästhetische und ethische Vorstellungen davon haben, was ein würdiger Abschied ist, sollte der Staat Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer möglichst viele dieser Vorstellungen gelebt werden können. Solange eine Bestattungsform weder die öffentliche Gesundheit gefährdet noch die Menschenwürde verletzt noch die Umwelt unvertretbar schädigt, eine Evidenz dafür gibt es bei der Wasserkremierung nicht, gibt es keinen überzeugenden Grund, sie zu verbieten.
Für manche Menschen ist die Vorstellung, dem Feuer übergeben zu werden, unerträglich. Für andere ist es die Vorstellung, unter der Erde zu vergehen. Wieder andere haben theologische Vorbehalte gegen die Feuerbestattung und würden die Wasserkremierung als akzeptablen Mittelweg empfinden, weil kein Feuer beteiligt ist. Auch für trauernde Angehörige, die ein Problem mit der Vorstellung der Verbrennung ihrer Liebsten haben, könnte die sanftere Anmutung des Wasser-Verfahrens einen Unterschied machen.
Vor allem für Kinder dürfte es in ihrer Vorstellungswelt einen Unterschied machen, ob Feuer oder Wasser das bestimmende Element ist.
Und selbst wer all das nicht teilt, sollte anerkennen: Eine Bestattungsform mehr zur Auswahl zu haben, nimmt niemandem etwas weg. Wer die Erdbestattung wünscht, wird sie weiterhin bekommen. Wer die Feuerbestattung wählt, ebenso. Die Zulassung der Wasserkremierung würde lediglich eine Option hinzufügen.
Was gegen die Zulassung vorgebracht wird
Kritikerinnen und Kritiker führen mehrere Einwände ins Feld.
Würdeargument: Die Vorstellung, einen Körper in Lauge aufzulösen und als Flüssigkeit ins Abwasser zu leiten, könnte als unwürdig empfunden werden. Dieses Empfinden ist selbstverständlich valide, gleichwohl es ist eben ein subjektives Empfinden. Chemisch betrachtet sind die Endprodukte einer Wasserkremierung nicht wesensverschieden von dem, was bei einer natürlichen Verwesung im Boden entsteht. Wer dies als unwürdig empfindet, muss das Verfahren nicht wählen.
Gesundheits- und Sicherheitsargument: Wird die Infektionsfreiheit gewährleistet? Was geschieht mit Krankheitserregern? Hier sprechen die Daten klar für das Verfahren: Die hohe Temperatur in Kombination mit der konzentrierten Lauge zerstört Bakterien, Viren und sogar Prionen zuverlässiger als jede Einäscherung. Die Technologie wurde ursprünglich genau dafür entwickelt: sichere Entsorgung biologisch riskanten Materials.
Regulatorisches Argument: Es gebe in Deutschland keine Vorschriften, keine Standards. Das stimmt, genau darum ist die Zulassung zu diskutieren, nicht als Grund gegen sie anzuführen. Standards entstehen erst, wenn ein Gesetzgeber sich des Themas annimmt. Andere Länder haben funktionierende Regelwerke entwickelt, an denen sich Deutschland orientieren kann.
Kulturelles Argument: Die Deutschen seien eher konservativ in Bestattungsfragen. Das mag tendenziell stimmen, rechtfertigt aber keine staatliche Ablehnung. Die Feuerbestattung galt vor hundertfünfzig Jahren ebenfalls als skandalös und ist heute die häufigste Form der Bestattung in Deutschland.
Der Blick in die Zukunft
Die Frage ist wohl nicht mehr, ob die Wasserkremierung in Deutschland ankommt, sondern eher wann und unter welchen Bedingungen. Der demografische Druck auf Friedhöfe wächst, die Feuerbestattung stößt ökologisch an Grenzen, und eine zunehmend diverse Gesellschaft verlangt nach einer größeren Palette an Abschiedsformen. Schleswig-Holstein hat den Weg geöffnet, andere Bundesländer werden vermutlich folgen.
Wer sich heute mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzt, kann die Wasserkremierung bisher nicht wählen. Wer sie für sich wünscht, kann dies in einer Bestattungsverfügung dokumentieren. Dann mit dem Hinweis, dass bei Zulassung zum Zeitpunkt des Todes dieses Verfahren gewünscht wird.
Mehr ist rechtlich momentan nicht möglich.
Genau hier liegt die eigentliche Aufgabe: Eine gesellschaftliche Debatte zu führen, die nicht von ideologischen Lagern, sondern von nüchterner Information geprägt ist. Die Wasserkremierung ist kein Allheilmittel und keine moralisch überlegene Form des Abschieds. Sie ist eine zusätzliche Möglichkeit. Technisch erprobt, ethisch vertretbar, ökologisch vermutlich vorteilhaft. Das sollte reichen, um sie in einem Rechtsstaat, der die Selbstbestimmung seiner Bürger ernst nimmt, zuzulassen und zu regulieren.
Am Ende geht es nicht darum, wie ein Leben endet. Es geht darum, dass jede und jeder selbst entscheiden kann, was ihm oder ihr ein würdiger Abschied ist. Die Wasserkremierung verdient es, Teil dieser Wahl zu sein.
Stephan Rothe - Artikel erstellt mit Unterstützung der KI Claude von Anthropic.
Stand: April 2026.
Die rechtliche Situation zur Wasserkremierung befindet sich insbesondere in Schleswig-Holstein in Bewegung. Für konkrete Planungen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Bestattungsunternehmen oder der zuständigen Landesbehörde.